Zu Beginn der neunziger Jahre haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten den Anspruch auf eine vorbeugende Gesundheitsuntersuchung (sog. Check-Up) einge-räumt. Die erklärte Absicht war, im Rahmen der Vorsorge nicht nur nach allerersten möglichen Hinweisen auf eine Krebserkrankung zu fahnden, sondern auch nach eventuellen, nicht spürbaren Zeichen anderer sich anbahnender Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen zu suchen.
Leider sind bei den verschiedenen Gesundheitsreformen im Zuge ständig neuer Sparmaßnahmen Umfang und Inhalt dieser lebenswichtigen Leistung kommentarlos immer weiter zusammengestrichen worden. Anders ist es beiden privaten Krankenkassen. Das, was heute noch davon übrig geblieben ist, wird der Bezeichnung "Gesundheitsuntersuchung" nicht mehr wirklich gerecht.

